

Haben Sie Fragen zu unseren Prozessen? Hier haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt. Sollten Ihre Fragen unbeantwortet bleiben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gern!
Damit aus einem Acker Bauland werden kann, braucht es ein Planungsverfahren der Stadt oder Gemeinde. Wir unterstützen diesen Prozess, entwickeln gemeinsam mit Planungsbüros ein Konzept für ein Wohngebiet und begleiten die Planung bis zur Baureife. Wenn der Bebauungsplan beschlossen wird, kann die Fläche anschließend als Bauland genutzt werden.
Das beauftrage Planungsbüro entwickelt in Zusammenarbeit mit der Stadt/Gemeinde den Bebauungsplan. Ein grober, vereinfachter Ablauf wird im Folgenden dargestellt:
1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
2. Erstellung des Vorentwurfes durch das Planungsbüro
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Unterrichtung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 Bau GB)
4. Würdigung der vorgebrachten Anregungen und Überarbeitung des Planentwurfes
5. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
6. Einarbeitung der Stellungnahmen in den Planentwurf
7. Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
8. Rechtskraft des B-Plans durch die Veröffentlichung im Amtsblatt
Zu „Voll- Erschlossen“ gehört der Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal inkl. Übergabeschächte auf Ihrem Grundstück sowie die Versorgerleitungen in der Straße.
Das beauftragte Ingenieurbüro kümmert sich um technische Details sowohl in der Planungs– als auch in der Umsetzungsphase. Während der Erschließungsmaßnahme wird zu Beginn der Schmutzwasser- und der Regenwasserkanal gelegt. Anschließend legen die Versorgungsunternehmen Ihre Leitungen in den Schacht z.B. Frischwasser, Telekommunikation, Strom, etc. Für den Hochbau wird die Baustraße in unseren Gebieten aus Bitu hergestellt.
Der Hochbau kann beginnen, sobald die Erschließung größtenteils abgeschlossen ist und die Baustraße durch die Erschließungsfirma freigegeben wurde.
Diese Angabe kann dem Bebauungsplan entnommen werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird von der Gemeinde im B-Plan festgelegt und kann je nach Art der baulichen Nutzung variieren. Sie gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche maximal bebaut werden darf und wird im B-Plan als Dezimalzahl angegeben.
Den Bebauungsplan können Sie sich auf unserer Webseite downloaden.
Die Baustraße wird zurückgebaut und anschließend die endgültige Straße hergestellt. Diese erfolgt entweder in bituminöser Bauweise mit Fein- und Deckschicht oder als Pflasterfläche. Neben der Fahrbahn werden auch die Gehwege sowie das Straßenbegleitgrün angelegt.
Sie zahlen einmalig den Grundstückspreis. Es fällt für den Endausbau keine weitere Zahlung an.
Haben Sie Fragen, Anregungen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Ihr Anliegen ist uns wichtig!
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Grünes Zentrum Braunschweig GmbH
Geschäftsführer: Dr. Tim Ebert
Helene-Künne-Allee 5
38122 Braunschweig